Die Organisation
Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland informiert der Bundesanzeiger Verlag mit der Zeitung "Bundesanzeiger" aktuell über die amtlichen Verkündungen und Bekanntmachungen des Gesetzgebers.
Der Teil "Gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen" beinhaltet u. a. die Veröffentlichungen zu Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien.
Die Aufgabe
Aufgrund einer Änderung des Aktiengesetzes durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz sollte ab dem 01.01.2003 die Veröffentlichung dieser Bekanntmachungen verpflichtend im Internet erfolgen. Der Bundesanzeiger Verlag war damit aufgefordert, fristgerecht eine entsprechende datenbankgestützte Internetplattform bereitzustellen, welche die internen Abläufe beim Bundesanzeiger Verlag abbildet und sowohl die elektronische Anlieferung als auch die elektronische Veröffentlichung der Bekanntmachungen steuert.
Die Lösung
In Zusammenarbeit mit den zuständigen Mitarbeitern des Bundesanzeigers wurde ein Konzept für die Internetpublikation von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien erarbeitet. Anschließend wurde die intern beim Bundesanzeiger eingesetzte Kernanwendung zur Abbildung des Workflows von mbi realisiert und eingeführt.
Über ein Webformular erfolgen zunächst die Kundenregistrierung und das Hochladen der Bekanntmachung in Form einer WORD- oder RTF-Datei. Die Veröffentlichungen werden automatisch vom Webserver abgeholt und beim Bundesanzeiger Verlag in einer Datenbank unter MS SQL-Server gespeichert. Eine unter Microsoft .NET 3.5 entwickelte Software wandelt die Word-Daten dann in eine komplexe XML-Struktur um und dient darüber hinaus dazu, sämtliche internen Arbeitsprozesse zu steuern.
Die Veröffentlichung der Bekanntmachungen erfolgt automatisiert unter Verwendung von XML. Die entstandene Internetplattform vereinfacht für Inserenten / Auftraggeber den Übermittlungsvorgang und führt gegenüber einer Papiermanuskriptübersendung zu einer Verringerung der Bearbeitungszeiten und der Veröffentlichungsentgelte.
Schauen Sie sich das Ergebnis an unter: www.ebundesanzeiger.de.


